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Taxi
- gepflegte Nichtrauchertaxis
- Behindertentransport / Rollstuhlfahrten
- Schülerfahrten bis 8 Personen
- Flughafentransfer
Für Ihre Fahrten stehen wir mit verschiedenen Fahrzeugen von der Limousine bis hin zum Kleinbus zur Verfügung. Wir bringen Sie sicher, komfortabel und
schnell ans Ziel. Ob Einzelperson,
Paar oder Gruppen bis zu jeweils 8 Personen. Wenn Sie uns brauchen, sind wir gern für Sie
da.
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TAXITARIFORDNUNG (Auszug)
über die Beförderungsentgelte
und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen
im Pflichtfahrgebiet Saale-Orla-Kreis
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die in dieser Verordnung festgelegten Entgelte
für den Personenverkehr mit Taxen
gelten für alle Taxiunternehmen mit Betriebssitz im
Saale-Orla-Kreis.
§ 3 Entgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der
Zahl der beförderten Personen zusammen aus:
- dem Grundpreis: 4,50 Euro
- dem Kilometerpreis: 1.km bis 2.km 3,00 Euro und jeder weitere 2,50 Euro
- dem Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag: je Kilometer 0,20 Euro
- dem Wartepreis: je Minute 0,63 Euro
- dem Großraumtaxizuschlag: 10,00 Euro
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Begriffsbestimmungen:
Wartezeiten: |
Wartezeiten sind alle Stillstände während der Beförderung, es sei denn, dass dieser Stillstand durch das Fahrpersonal verschuldet ist oder durch technische Mängel am Fahrzeug eintritt. |
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Dieser Ausschluss gilt auch bei Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt ist. |
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Das Fahrpersonal ist bei Anfahrten zum Bestellort nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten, es sei denn, der Fahrgast hat den Fahrer vorher über die längere Wartezeit informiert. |
Großraumtaxi: |
Das Großraumtaxi ist ein PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen. Der hier genannte Zuschlag darf nur angewendet werden, wenn mit diesem Fahrzeug mehr als 4 Personen befördert werden |
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oder wenn der Besteller dieses Fahrzeug ausdrücklich als Großraumtaxi angefordert hat. |
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